COVID-19 Hinweise

1) Die Hochschule Zittau/Görlitz ist aufgrund der pandemischen Situation nicht öffentlich zugänglich. Studierende, Bedienstete und Lehrbeauftragte dürfen die Hochschule ohne Anmeldung betreten. Gäste der Hochschule müssen sich im Vorfeld ihres Besuches in der jeweiligen Struktureinheit anmelden.

2) Ab einer Inzidenz > 10 im Landkreis Görlitz gilt die 3G-Regel (geimpft, genesen, getestet). Ein Nachweis über die Impfung, den Genesenenstatus oder ein negatives Testergebnis ist stets mit sich zu führen. Kontrollen werden stichprobenartig durchgeführt. Bei einer Inzidenz < 35 im Landkreis Görlitz darf der Corona-Test nicht älter als 120 Stunden sein; bei Inzidenz > 35 nicht älter als 72 Stunden. Ab dem Erreichen der sogenannten Überlaststufe entsprechend der Sächsischen Corona-Schutzverordnung darf der Corona-Test nicht älter als 30 Stunden sein. Kann kein entsprechender Nachweis vorgelegt werden, ist die Person von Veranstaltungen auszuschließen und muss umgehend das Gelände der Hochschule Zittau/Görlitz verlassen. Es werden ausschließlich Testnachweise* aus den amtlich eingerichteten Testzentren, Apotheken und Arztpraxen anerkannt.

3) Der Mindestabstand von 1,50 m zu anderen Personen sollte eingehalten werden. Ist dies nicht möglich, ist eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.


4) Auf eine gute Händehygiene, Husten- und Niesetikette sowie den Verzicht auf Händeschütteln ist zu achten.


5) Persönliche Kontakte innerhalb der Hochschule Zittau/Görlitz sind zu minimieren und zu erfassen.


6) Bei erkennbaren Krankheitssymptomen wie Fieber, Husten, Kurzatmigkeit, Verlust des Geschmacks- und/oder Geruchssinns, Halsschmerzen und/oder Schnupfen sollte die Hochschule nicht betreten werden. Die Symptome sollen ärztlich abgeklärt werden.


* Die bis zum 06.12.2021 stattfindenden überwachten Selbsttestungen werden weiterhin anerkannt, sind jedoch nicht mehr 72 h sondern 30 h gültig.